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Der Begriff Sachverständiger oder Gutachter ist nicht per Gesetz definiert. Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige wurde durch eine Kammer vereidigt und hat sich verpflichtet absolut Neutral und Objektiv zu sein. Weiter hat er überdurchschnittliche Kenntnis in seinem Fachgebiet nachgewiesen. Der Sachverständige verpflichtet sich zur ständigen Fort und Weiterbildung.
Der öffentlich bestellte und Vereidigte Sachverständige verpflichtet sich der Schweigepflicht gegenüber dritten und das auch wenn es sich zum Beispiel um Schwarzarbeit handelt! Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige können Gutachten sowohl für Gerichte als auch für Privatpersonen bzw. private Auftraggeber ausstellen, sowie bei Streitigkeiten oder zur Beratung herangezogen werden.